Im Rahmen der Gesundheitsforschung evaluiert das InGef den Nutzen alternativer Versorgungsmodelle. Die Implementierung neuer Versorgungsmodelle unter anderem nach SGB V §§ 73b, 73c oder 140a schreitet bundesweit voran. Der Gesetzgeber hat den Nachweis der Wirtschaftlichkeit für diese Versorgungsmodelle vorgeschrieben. Dabei schließt er ausdrücklich die Dimension Qualität mit ein.

Das Ziel unserer Arbeit ist es daher immer, sowohl den patientenzentrierten als auch den ökonomischen Nutzen eines neuen Versorgungsmodells zu bewerten und den Verantwortlichen qualifizierte Entscheidungshilfen an die Hand zu geben.

In Kooperation mit Krankenkassen evaluieren wir neue Versorgungsformen nach § 80 SGB X. Das InGef kann auf zahlreiche erfolgreiche Projekte im Bereich Evaluation neuer Versorgungsformen verweisen. So haben wir beispielsweise in Kooperation mit den BKK Landesverband Mitte die Effektivität eines integrierten Versorgungsprogramm von Herzinsuffizienzpatienten untersucht.